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Authentifizierungsgebot

Das Authentifizierungsgebot findet man vorrangig im Finanzwesen, wo es um die eindeutige Überprüfung sowie Bestätigung einer an einem Finanzgeschäft beteiligten Person geht. Das Gebot besagt, dass alle direkten Geschäftsbeteiligten klar und zweifelsfrei identifizierbar sein müssen.

Einzelne natürliche Personen müssen beispielsweise durch ein gütiges Legitimationspapier wie dem Personalausweis authentifiziert werden können. Bei juristischen Personen hingegen ist beispielsweise der jeweilige Registerauszug (Handelsregister etc.) von Bedeutung. Grundsätzlich dürfen aber keine Zweifel an der beteiligten „Person“, deren Handlungsfähigkeit etc. aufkommen.

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