Ausübungspreis

Der Begriff „Ausübungspreis“ ist eine andere Bezeichnung für den Basispreis bzw. Bezugspreis oder Strike-Preis. Dieser findet Anwendung im Bereich des Derivatengeschäfts, speziell den Optionen und Futures.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Egal, ob bei Optionen oder Futures – der Ausübungspreis wird stets bei Abschluss des Geschäfts vertraglich vereinbart und festgelegt. Grundsätzlich unterscheiden sich die Preise bei den jeweiligen Geschäften kaum:

Optionen Hier drückt der Ausübungspreis den Preis aus, zu dem der Käufer bzw. Verkäufer einer Option den Basiswert (= zugrundeliegendes Wertpapier, Underlying) innerhalb eines festgelegten Zeitraumes oder bei Fälligkeit kaufen bzw. verkaufen kann.

Future Hier beschreibt der Basispreis ebenfalls den Preis für einen Basiswert. Der wesentliche Unterschied hierbei ist, dass Käufer und Verkäufer eine bindende Verpflichtung eingehen, d. h. sie müssen zum vereinbarten Ausübungspreis liefern bzw. abnehmen. Man weiß also schon jetzt die Werthaltigkeit des Basiswertes unabhängig vom jeweiligen Kassapreis (aktueller Preis) bei Ausübung.

 
  • WhatsApp