Außerbörslich

Der Begriff "außerbörslich" definiert eine Möglichkeit des Wertpapierhandels. Hierbei werden bestimmte Papiere ohne Inbezugnahme von Börsen auf anderen Finanzplätzen gehandelt.

Definition weiterlesen
Onlinekonto - Konto ohne Schufa
Onlinekonto - Konto ohne Schufa

Die Preisbildung bei einem außerbörslichen Handel unterliegt bestimmten dem jeweiligen Markt entsprechenden Regeln und Gesetzen und unterliegen ebenfalls der Aufsicht gewisser Behörden.

 
  • WhatsApp