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Außerbörslich

Der Begriff \"außerbörslich\" definiert eine Möglichkeit des Wertpapierhandels. Hierbei werden bestimmte Papiere ohne Inbezugnahme von Börsen auf anderen Finanzplätzen gehandelt.

Die Preisbildung bei einem außerbörslichen Handel unterliegt bestimmten dem jeweiligen Markt entsprechenden Regeln und Gesetzen und unterliegen ebenfalls der Aufsicht gewisser Behörden.

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