Ausschüttung
Ausschüttungen stellen Zahlungen an die Inhaber von Teilhaberpapieren seitens der ausgebenden Gesellschaft (Emittent) je nach prozentualem oder geldmäßigem Anteil dar, d. h. es sind Zahlungen an die Anteilseigner des Unternehmens abhängig von deren Anteilsvolumen.
Ist man in Besitz eines Teilhaberpapieres, hat man dadurch grundsätzlich auch das Recht auf Beteiligung am Unternehmensgewinn – jeder Teilhaber hat Anspruch auf Dividende. Der auszuschüttende Betrag hängt vom Gewinn des Unternehmens ab, denn der Bilanzüberschuss ist gleich die Ausschüttung. Demnach sind diese Erträge sehr stark von der Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft abhängig. Doch nicht nur Dividende sondern auch Zinsen, Bonifikationen, Gratisaktien und Verkaufserlöse, die ausgezahlt werden, gelten als ausgeschüttetes Kapital.