Ausleihung

Unter einer Ausleihung versteht man allgemein die Bereitstellung von Geld- oder Sachleistungen durch den Eigentümer an eine andere Person für einen bestimmten Zeitraum zu vereinbarten Konditionen. Dadurch wird diese Person Besitzer des Ausgeliehenen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ausleihung meint aber immer, dass das Ausgeliehene selbst oder in der gleichen Form zurück gegeben werden muss. Wird diese Verpflichtung vom Ausleihenden nicht eingehalten, folgend rechtliche Konsequenzen.

Beispiele:


  • Darlehensvergabe

  • Leasing

  • Vermietung
    etc.

 
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