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Ausgleichstender

Der Ausgleichstender ist eine strukturelle Operation der Europäischen Zentralbank (EZB), der erstmals am 24. April und am 27. November 2001 abgewickelt wurde.

Generell werden solche Ausgleichstender formal als Hauptrefinanzierungsgeschäfte klassifiziert, d. h. der angewendete marginale Zinssatz fließt auch in die Berechnung der Mindestreserveverzinsung ein. Im Jahre 2001 war der Tender um eine Woche befristet und wurde im Zuge eines Zinstenderverfahrens durchgeführt. Der Mindestbietungssatz glich dem der Hauptrefinanzierungsgeschäfte.

Die EZB teilte am 24. April 73 Milliarden Euro und am 27. November 53 Milliarden Euro mit dieser strukturellen Operation zu. Ziel des Ausgleichstenders war es, das Volumen des bereits laufenden Hauptrefinanzierungsgeschäftes dem neuen anzugleichen, da es vor dem Ausgleichstender starke Unterschiede gab.

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