Ausführungsanspruch

Der Ausführungsanspruch beschreibt das Recht eines Anlegers im Börsenhandel, dass sein erteilter Auftrag (Order) abgewickelt werden muss. Die Abwicklung muss zeitnah und den Angaben gerecht erfolgen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Den Anspruch auf Ausführung seiner Order hat der Kunde in Deutschland derzeit nur im Präsenzhandel (Parketthandel) und bei Börsenmaklern – nur da, wo die Abwicklung durch menschliche Hände erfolgt. Der elektronische Handel (z. B. Xetra) und Inhouse-Systeme sind vom Ausführungsanspruch ausgenommen.

 
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