Den Anspruch auf Ausführung seiner Order hat der Kunde in Deutschland derzeit nur im Präsenzhandel (Parketthandel) und bei Börsenmaklern – nur da, wo die Abwicklung durch menschliche Hände erfolgt. Der elektronische Handel (z. B. Xetra) und Inhouse-Systeme sind vom Ausführungsanspruch ausgenommen.
Ausführungsanspruch
Der Ausführungsanspruch beschreibt das Recht eines Anlegers im Börsenhandel, dass sein erteilter Auftrag (Order) abgewickelt werden muss. Die Abwicklung muss zeitnah und den Angaben gerecht erfolgen.
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