Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Messgröße, die den erwarteten durchschnittlichen Verlust je Forderung bei Ausfall eines bestimmten Vertragspartners einer Bank widerspiegelt. Ein solcher Verlust tritt dann ein, wenn die Erlöse aus
- den geleisteten Zahlungen des Schuldners,
- der Verwertung der Sicherheiten und
- allfälligen Garantien
nicht einmal zur Deckung der Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers ausreichen.