<section class="site-section section-content"> <div class="row"> <div class="col-md-8 blog-content"> </div> <div class="col-md-4 sidebar"> </div> </div> </section>

Aufsichtshaftung

Die Aufsichtshaftung an sich bezeichnet die Haftung einer Behörde gegenüber ihren Gläubigern für alle Schäden, die durch die Mitarbeiter der Behörde entstanden sind. Allerdings gibt es hierbei eine Abgrenzung hinsichtlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die in Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor ist von jeglicher Haftung freigestellt. Sollten einzelne Marktteilnehmer Nachteile oder sogar Schäden erlangen, dann können sie von der Bundesanstalt nicht verlangen, dass diese Maßnahmen dagegen ergreift bzw. Schadenersatz erbringt. Der Grund dafür ist, dass die BaFin ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnimmt und somit nicht zur Haftung herangezogen werden kann.

Bester Service
0351 64751711
Mo - Fr: 8 - 18 Uhr
Bester Service
0351 64751711
Mo - Fr: 8 - 18 Uhr