Aufsichtshaftung

Die Aufsichtshaftung an sich bezeichnet die Haftung einer Behörde gegenüber ihren Gläubigern für alle Schäden, die durch die Mitarbeiter der Behörde entstanden sind. Allerdings gibt es hierbei eine Abgrenzung hinsichtlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die in Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor ist von jeglicher Haftung freigestellt. Sollten einzelne Marktteilnehmer Nachteile oder sogar Schäden erlangen, dann können sie von der Bundesanstalt nicht verlangen, dass diese Maßnahmen dagegen ergreift bzw. Schadenersatz erbringt. Der Grund dafür ist, dass die BaFin ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnimmt und somit nicht zur Haftung herangezogen werden kann.

 
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