Aufsichts-Kommission

Als Aufsichts-Kommission bezeichnet man die Kommission für die Aufsicht über die Abschlussprüfer in Deutschland (Abschlussprüferaufsichtskommission, kurz APAK; engl.: Auditor Oversight Commission, kurz AOC), die durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz, APAG) vom 27. Dezember 2004 gegründet wurde und für die Aufsicht des Berufsstandes der Abschlussprüfer in Deutschland (Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer) zuständig ist.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Aufbau einer Aufsichts-Kommission


Die Aufsichts-Kommission ist eine unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie stehende, nicht rechtsfähige Personengemeinschaft eigener Art. Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Aufsichts-Kommission ist das Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung, WiPrO). Demnach hat die Kommission aus mindestens sechs und maximal zehn ehrenamtlichen Mitgliedern zu bestehen. Diese wiederum dürfen in den letzten fünf Jahren keine persönlichen Mitglieder der Wirtschaftsprüfungskammer gewesen sein. Die Mitglieder sollen möglichst aus den folgenden Bereichen kommen:


  • Rechnungslegung

  • Finanzwesen

  • Wirtschaft

  • Wissenschaft

  • Rechtsprechung


Die Ernennung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für die Dauer von vier Jahren. Aus dem Mitgliederkreis werden ein Vorsitzender sowie ein stellvertretender Vorsitzender gewählt. Zudem wird eine Geschäftsordnung erstellt, deren Erlass und Änderung der Genehmigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bedarf. Die Beschlüsse der Kommission werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Zuständigkeit einer Aufsichts-Kommission


Die Aufsichts-Kommission wirkt gegenüber der Wirtschaftsprüfungskammer unabhängig und weisungsfrei. Sie ist eher für die Beaufsichtigung der Kammer bezüglich der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe zuständig. Dazu ist die Teilnahme an Sitzungen sowie ein Informations- und Einsichtsrecht nicht ausgeschlossen. Die Aufsicht erstreckt sich vor Allem auf die folgenden Sektoren:


  • Prüfung und Eignungsprüfung

  • Bestellung

  • Anerkennung

  • Widerruf

  • Registrierung

  • Berufsaufsicht

  • Qualitätskontrolle

  • Erlassen von Regelungen zur Berufsausübung

 
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