Aufbau einer Aufsichts-Kommission
Die Aufsichts-Kommission ist eine unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie stehende, nicht rechtsfähige Personengemeinschaft eigener Art. Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Aufsichts-Kommission ist das Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung, WiPrO). Demnach hat die Kommission aus mindestens sechs und maximal zehn ehrenamtlichen Mitgliedern zu bestehen. Diese wiederum dürfen in den letzten fünf Jahren keine persönlichen Mitglieder der Wirtschaftsprüfungskammer gewesen sein. Die Mitglieder sollen möglichst aus den folgenden Bereichen kommen:
- Rechnungslegung
- Finanzwesen
- Wirtschaft
- Wissenschaft
- Rechtsprechung
Die Ernennung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für die Dauer von vier Jahren. Aus dem Mitgliederkreis werden ein Vorsitzender sowie ein stellvertretender Vorsitzender gewählt. Zudem wird eine Geschäftsordnung erstellt, deren Erlass und Änderung der Genehmigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bedarf. Die Beschlüsse der Kommission werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Zuständigkeit einer Aufsichts-Kommission
Die Aufsichts-Kommission wirkt gegenüber der Wirtschaftsprüfungskammer unabhängig und weisungsfrei. Sie ist eher für die Beaufsichtigung der Kammer bezüglich der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe zuständig. Dazu ist die Teilnahme an Sitzungen sowie ein Informations- und Einsichtsrecht nicht ausgeschlossen. Die Aufsicht erstreckt sich vor Allem auf die folgenden Sektoren:
- Prüfung und Eignungsprüfung
- Bestellung
- Anerkennung
- Widerruf
- Registrierung
- Berufsaufsicht
- Qualitätskontrolle
- Erlassen von Regelungen zur Berufsausübung