Aufsicht

Der Begriff „Aufsicht“ bezeichnet die Beobachtung und Kontrolle bestimmter Prozesse oder Personen durch speziell dafür eingerichtete Behörden. Im Bereich des Finanzwesens bedeutet es also die Überwachung der Finanzmärkte durch Aufsichtsbehörden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das oberste Ziel einer solchen Aufsicht ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Märkte und die Gewährleistung der Stabilität des Finanzsektors. Die wohl bekannteste Behörde, die zur Durchführung dessen verantwortlich ist, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Instrumente für die Durchsetzung dessen sind unter Anderem verschiedene Regelwerke und Gesetze, die dem Gläubiger bzw. Marktteilnehmer umfangreichen Schutz bieten sollen und das Eindringen unerwünschter Teilnehmer verhindern sollen.

 
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