Ein solcher Staat legt den Unternehmen also keine Steine in den Weg und nimmt sie mit offenen Armen auf. Die Institut eröffnen zu Vielzahlen im Ausland Zweigestellen etc.
Aufnahme-Staat
Der Aufnahme-Staat ist jener Staat, der ausländischen Unternehmen die Möglichkeit einräumt, dort eine Zweigniederlassung zu eröffnen bzw. die Geschäfte grenzüberschreitende anzubieten.