Aufnahme-Staat

Der Aufnahme-Staat ist jener Staat, der ausländischen Unternehmen die Möglichkeit einräumt, dort eine Zweigniederlassung zu eröffnen bzw. die Geschäfte grenzüberschreitende anzubieten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein solcher Staat legt den Unternehmen also keine Steine in den Weg und nimmt sie mit offenen Armen auf. Die Institut eröffnen zu Vielzahlen im Ausland Zweigestellen etc.

 
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