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Aufnahme-Staat

Der Aufnahme-Staat ist jener Staat, der ausländischen Unternehmen die Möglichkeit einräumt, dort eine Zweigniederlassung zu eröffnen bzw. die Geschäfte grenzüberschreitende anzubieten.

Ein solcher Staat legt den Unternehmen also keine Steine in den Weg und nimmt sie mit offenen Armen auf. Die Institut eröffnen zu Vielzahlen im Ausland Zweigestellen etc.

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