Als Auflagen, besser gesagt als Imposts, bezeichnete man früher die Abgabe zusätzlicher Steuern bzw. das Geld für indirekte Steuern und speziell die Steuern auf Importe (Einfuhren) von Waren etc.
Als Auflagen, besser gesagt als Imposts, bezeichnete man früher die Abgabe zusätzlicher Steuern bzw. das Geld für indirekte Steuern und speziell die Steuern auf Importe (Einfuhren) von Waren etc.