Aufklärungspflicht

Die Aufklärungspflicht, auch Anleger-Informationspflicht genannt, bezieht sich auf die Weitergabe anlagerelevanter Informationen an die Kunden. Sie besteht für alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen und ist rechtlich im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verankert.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Institute sind dazu verpflichtet, dem Kunden rechtzeitig und verständlich alle nötigen Informationen bezüglich der jeweiligen Anlage bereit zu stellen, damit dieser sich angemessen über die Art und die Risiken der Investition informieren und auf dieser Grundlage seine Anlageentscheidungen treffen kann.

Vor allem sollten die folgenden Informationen an den Kunden übermittelt werden:


  • Wertpapierdienstleistungsunternehmen und die angebotenen Dienstleistungen

  • Arten der Finanzinstrumente und vorgeschlagene Anlagestrategien inklusive aller Risiken

  • Ausführungsplätze

  • Kosten und Nebenkosten


Des Weiteren haben noch zusätzliche Informationen wie beispielsweise eine eventuelle Limitierung der Aufträge oder eine vorhandene Mindest-Ordergrößen etc. zu erfolgen. Die Aufklärungspflicht unterliegt dabei der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

 
  • WhatsApp