- „Abkommen“
- „Vereinbarung“
- „Zusammenstellung“ oder
- „Einteilung“
Im Deutschen wird das Wort aber üblicherweise so übernommen und verwendet. Gemeint ist mit Arrangierung eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien unter der Festlegung verschiedener Vertragspunkte (schriftlich oder mündlich) oder die Zusammenstellung bestimmter Sachen, Gegenstände, Punkte, Vereinbarungen etc.