ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist seit dem 1. Januar 2013 für die Eintreibung der Rundfunkgebühren verantwortlich und löst in seiner Funktion die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ab.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die Nachfolgeorganisation der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und ist für den Einzug aller Rundfunkgebühren in Deutschland verantwortlich. Der Beitragsservice ist dafür verantwortlich, die eingetriebenen Gebühren an die ARD, das ZDF, das Deutschlandradio sowie die regionalen Untergliederungen derer weiterzuleiten.

Vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingezogener Betrag

Seit dem 1. Januar 2013 gilt in Deutschland das vom Steuerexperten Paul Kirchhof vorgeschlagene Beitragsmodell mit einer Wohnungspauschale. Die Höhe des Beitrags betrug für die Jahre 2013 und 2014 sowie für das erste Quartal 2015 17,89 Euro im Monat und musste von jedem Haushalt – unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Geräte – entrichtet werden. Seit dem 1. April 2015 gilt ein verringter Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro.

 
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