Arbeitsmarktpolitik

Die Arbeitsmarktpolitik ist ein Teilgebiet der Arbeitspolitik und beschreibt zum Einen alle direkten Maßnahmen, die der Arbeitsförderung und der Einkommenssicherung dienen und zum Anderen die gezielte Gestaltung derjenigen Institutionen, die indirekt auf Arbeit und Beschäftigung einwirken.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Direkte Maßnahmen = aktive Arbeitsmarktpolitik


Hier sind alle Aktivitäten gemeint, die über die bloße Zahlung von Arbeitslosengeld hinaus gehen.

1) Förderung der beruflichen Ausbildung


  • berufsvorbereitende Maßnahmen wie Lehrgänge für Jugendliche und Berufseinsteiger für die Berufswahl, Förderlehrgänge, Praktika für Behinderte

  • Berufsausbildungsbeihilfe = Förderung der Auszubildenden, die nicht mehr zu Hause wohnen

  • Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher


2) Förderung der beruflichen Weiterbildung und Trainingsmaßnahmen

Förderung der Weiterbildung von Arbeitslosen bzw. von Personen, denen Arbeitslosigkeit droht. Ziel ist die Anpassung ihrer Kenntnisse an die technologische Entwicklung.

Gezahlte Leistungen sind unter Anderem


  • Unterhaltsgeld

  • Lehrgangskosten

  • Fahrtkosten

  • Unterbringung

  • Kinderbetreuung


3) Berufliche Rehabilitation

Kostenübernahme für Maßnahmen der beruflichen Erst- und Wiedereingliederung Behinderter ins Erwerbsleben

4) Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber


  1. „Strukturanpassungsmaßnahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen“ (SAM OfW)
    = Unternehmen erhalten für die Einstellung eines Arbeitslosen (durch die Bundesagentur vermittelt) eine Lohnsubvention

  2. Eingliederungszuschüsse = Zahlung durch die Bundesagentur für Arbeit für verschiedene Zielgruppen wie schwer vermittelbare Personen

  3. Einstellungszuschüsse für Neugründungen = Zahlung an Existenzgründer bei Einstellung eines schwer Vermittelbaren

  4. Beschäftigungshilfe für Langzeitarbeitslose = Unterstützung für Betriebe, die Langzeitarbeitslosen einen unbefristeten Arbeitsplatz anbieten


5) Überbrückungsgeld und Arbeitnehmerhilfe


  1. Überbrückungsgeld = Förderung von Arbeitslosen, die sich selbstständig machen

  2. Arbeitnehmerhilfe = Unterstützung von Arbeitslosen, die eine auf maximal 3 Monate befristete Tätigkeit aufnehmen


6) Sonstige Maßnahmen

Beispiele: Sonderprogramme, Bekämpfung Jugendarbeitslosigkeit, Winterbauförderung, Mobilitätshilfen, Modelle zum Abbau von Überstunden etc.

Gezielte Gestaltung von Institutionen = passive Arbeitsmarktpolitik Hier sind finanzielle Mittel gemeint, die der Unterstützung der Situation von Arbeitslosen dienen. Beispiele


  • Lohnersatzzahlungen (Arbeitslosengeld I)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld II)

  • Insolvenzgeld

  • Kurzarbeitergeld

  • Vorruhestandsgeld

 
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