Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote ist eine Kennziffer aus der Volkswirtschaft und wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) für den Euroraum immer wieder neu errechnet, da sie eine wichtige Kennzahl zur Darstellung der Beschäftigungslage und des Ausmaßes an Arbeitslosigkeit ist.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Arbeitslosenquote gibt den prozentualen Anteil der registrierten Arbeitslosen an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen an, ist in ihrer Aussagefähigkeit aber aus verschiedenen Gründen begrenzt.

Arbeitslose sind alle Personen


  • die vorübergehend in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung (bis zu 15 Stunden pro Woche) ausüben

  • das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben

  • arbeitswillig und arbeitsfähig sind

  • sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und

  • für die Arbeitsvermittlung verfügbar sind


Erwerbspersonen sind alle Personen


  • zwischen 15 und 65 Jahren

  • die bereit sind, eine auf Entgelterzielung gerichtete Tätigkeit anzunehmen -> setzen sich also aus Erwerbstätigen (abhängig Beschäftigte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige) und Erwerbslosen (Arbeitslose und Umschüler) zusammen


Dementsprechend ergibt sich für die Ermittlung der Arbeitslosenquote folgende Formel:

Arbeitslosenquote = (Arbeitslose ÷ Erwerbspersonen) * 100

 
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