Die Arbeitslosenquote gibt den prozentualen Anteil der registrierten Arbeitslosen an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen an, ist in ihrer Aussagefähigkeit aber aus verschiedenen Gründen begrenzt.
Arbeitslose sind alle Personen
- die vorübergehend in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung (bis zu 15 Stunden pro Woche) ausüben
- das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
- arbeitswillig und arbeitsfähig sind
- sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und
- für die Arbeitsvermittlung verfügbar sind
Erwerbspersonen sind alle Personen
- zwischen 15 und 65 Jahren
- die bereit sind, eine auf Entgelterzielung gerichtete Tätigkeit anzunehmen -> setzen sich also aus Erwerbstätigen (abhängig Beschäftigte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige) und Erwerbslosen (Arbeitslose und Umschüler) zusammen
Dementsprechend ergibt sich für die Ermittlung der Arbeitslosenquote folgende Formel:
Arbeitslosenquote = (Arbeitslose ÷ Erwerbspersonen) * 100