Arbeitnehmer-Entsendegsetz (AEntG)

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ist eine Art der Bundesgesetze der Bundesrepublik Deutschland bezüglich des Arbeitsrechts. Es regelt die zwingenden Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das AEntG ist am 1. März 1996 in Kraft getreten. Ursprüngliches Ziel war es, die Arbeitsbedingungen für aus dem Ausland ins Inland entsendete Arbeitnehmer zu regeln (z. B. Hausbau durch Arbeitnehmer einer ausländisch ansässigen Firma). Schwerpunkt wird dabei auf die Rechtsnormen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages des Bauhauptgewerbes oder des Baunebengewerbes gelegt.

Eine Konsequenz aus diesem Gesetz ist, dass Betriebe, die ihre Produktion ins Ausland umsiedeln können, die Chance in der Regel auch nutzen, da dort die Waren günstiger hergestellt werden können.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde im Jahr 2009 in einer Neufassung verabschiedet. Seitdem muss sich ein Tarifausschuss mit einem Antrag von Branchen befassen, die sich erstmals mit Mindestlöhnen beschäftigen. Für einzelne Branchen wurden mit der Novellierung zudem Sonderregelungen geschaffen.

 
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