Appropriationsklausel

Der Begriff „Appropriationsklausel“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie “Aneignungsklausel“. Zu finden war sie vor allem in Großbritannien im Zusammenhang mit der anglikanischen Kirche und dem Staate England.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In diesen Zusammenhang definiert die Klausel die Anerkennung, dass England das Recht hatte, das Vermögen der anglikanischen Kirche im fast komplett katholischen Irland auch anderweitig zu verwenden. Das bedeutet, dass der Staat neben der verschwenderischen Ausstattung der geistlichen Stellen das Vermögen auch zu anderen Zwecken, die das Landeswohl förderten, nutzen durfte.

Hauptaugenmerk wurde dabei auf die sehr dürftig ausgestatteten katholischen Kirchen und Schulen gelegt. Allerdings war diese Klausel sehr umstritten und fand nicht nur begeisterte Anhänger. Mit der Zeit, vor allem um 1833/ 34 herum, wurde die Appropriationsklausel Gegenstand des ständigen Kampfes zwischen den beiden Parteien der britischen Politik, den Whigs und Tories, bis hin zur Aufhebung der irischen Staatskirche durch das Ministerium Gladstone 1869, wodurch sich auch die Klausel erledigt hatte.

 
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