Anzeigenverordnung (AnzV)

Die Anzeigenverordnung (AnzV) ist eine Richtlinie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zuge des Umsetzungsgesetzes zur neu gefassten Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der erste Entwurf der Verordnung wurde im Jahre 2006 entwickelt und vorgestellt. Es dauerte nicht lange und die AnzV trat am 31. Dezember 2006 in Kraft. Positiv zu bewerten ist, dass einige Normen zurückgenommen und somit die Meldeanforderungen reduziert wurden. Unter Anderem wurde die Verpflichtung, Fehlanzeigen einzureichen, komplett gestrichen. Auch die Anzahl der einzureichenden Exemplare wurde enorm verringert und die Gestaltung dessen vereinheitlicht. Das Beteiligungsmeldewesen wurde vereinfacht.

Nun ist nur noch ein Meldeformular für jedes anzeigepflichtige Beteiligungsverhältnis auszufüllen und einzureichen, d. h. Doppel- und Mehrfachmeldungen entfallen. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Paragraphenanzahl der Anzeigenverordnung nahezu halbiert wurde und damit ein schlankes und übersichtliches Regelungswerk geschaffen wurde.

 
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