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Anweisung (Order)

Der Begriff „Anweisung“ ist auch als „Order“ bekannt und bezieht sich grundsätzlich auf das Erteilen eines Auftrages an einen Dritten mit gleichzeitiger Ermächtigung zur Ausführung im Sinne des Auftraggebers.

Mit Hilfe einer Anweisung gibt jemand (Anweisender) also eine Erklärung an einen Dritten (Angewiesener) ab, durch die er bemächtigt wird, für Rechnung des Anweisenden eine Leistung an einen Begünstigten zu erbringen. Die erforderlichen Angaben finden sich in der abgegebenen Willenserklärung des Anweisenden, die sowohl schriftlich als auch elektronisch oder mündlich erfolgen kann. Im Wertpapierbereich beziehen sich eine solche Order vor allem auf die Erteilung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages für ein bestimmtes Wertpapier und wird daher auch speziell Wertpapierorder genannt.

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