Dieser Begriff sagt aus, dass ein Institut von sich aus beantragt, dass die Aufsichtsbehörden den Geschäftsbetrieb oder einzelne Abläufe überprüft und ob alle Tätigkeiten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Kontrolle ist somit antragsgetieben.
Antragsgetrieben
Der Ausdruck "Antragsgetrieben" ist ein Fachbegriff aus dem Aufsichtsrecht und bezieht sich auf die Kontrolle der Aufsichtsbehörden bei Finanzinstituten.
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