Anleihe, notleidende

Bei notleidenden Anleihen handelt es sich um Wertpapiere, bei denen der Schuldner (Emittent = Unternehmen) nicht mehr in der Lage ist, die laufenden Zinszahlungen zu begleichen bzw. bei Fälligkeit oder vorzeitiger Kündigung seitens des Gläubigers (Investor) den Anleihebetrag zurück zu zahlen. Der Schuldner ist zahlungsunfähig.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Tritt dieser Fall ein, dann muss jeder Gläubiger für sich versuchen, seine Rechte durchzusetzen. In der Regel sind diese in den Anleihebedingungen festgelegt, doch bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sind diese Rechte meist nicht mehr durchsetzbar. Der Betroffene hat im Regelfall nur die Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen, wobei viele Anleger auf Grund der Kostenintensität davon keinen Gebrauch machen und deshalb den Verlust einstecken müssen. Auch eine vorzeitige Kündigung nach Bekanntwerden der Zahlungsschwierigkeiten wäre unvorteilhaft, da diese auf jeden Fall mit einem enormen Verluste gekoppelt wäre.

 
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