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Anlegerschutz

Der Anlegerschutz beschreibt, wie es der Begriff schon sagt, den Schutz des Anlegers, d. h. alle Maßnahmen, den Anleger vor Missständen zu schützen, da dieser gegenüber dem Anbieter bezogen auf die Fachkenntnis und die Erfahrung im Nachteil ist.

Pflichten beim Anlegerschutz


Geregelt wird der Anlegerschutz unter Anderem im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG ) oder auch im Investmentgesetz (InvG). Wie bereits erwähnt, ist der Schutz notwendig, da die Anleger einen großen Nachteil gegenüber den Anbietern haben.

Beispielsweise mangelt es ihnen an Informationen. Der Berater weiß im Gegensatz zum Investor detailliert Bescheid und muss sein Wissen auf den Kunden übertragen. Er hat alle Kosten aufzudecken, die mit der Anlage anfallen, da den Kunden diese nicht verheimlicht werden dürfen. Der Berater muss über Produktdetails aufklären (z. B. Kündigungsfristen, Liquidität etc.) und Risiken und Chancen benennen, damit der Kunde die für sich optimale Entscheidung treffen kann. Um den Anlegerschutz effektiv umzusetzen, wird versucht, eine gewisse Markttransparenz zu schaffen. Die Berater müssen (gesetzlich vorgeschriebene) Plichten erfüllen und den Kunden anlegergerecht beraten.

Anlegerschutzbestimmungen


Folgende Anlegerschutzbestimmungen werden beispielsweise über das Investmentgesetz geregelt:


  1. Vertragsbedingungen: sind schriftlich festzulegen; bedürfen Genehmigung durch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin); Verpflichtung zur Aushändigung an den Erwerber

  2. Verkaufsprospekt: Haftung bei unrichtigen Angaben im Prospekt; Verpflichtung zur Aushändigung an den Erwerber

  3. Sondervermögen: die Einlagen der Anleger sind Sondervermögen und werden getrennt vom eigenen Vermögen des Unternehmens gehalten; keine Haftung für Verbindlichkeiten

  4. Anteilscheine: Recht des Anlegers, jederzeit gegen Vorlage seiner Anteile seine Einlage zurück zu verlangen

  5. Publizitätspflicht: Erstellung eines Jahresberichtes über das Sondervermögen am Ende eines Geschäftsjahres etc.

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