Anleger-Informationspflicht

Die Anleger-Informationspflicht, teilweise auch Aufklärungspflicht genannt, besteht für alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen und ist rechtlich im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verankert. Sie bezieht sich auf die Informationen bezüglich einer Anlage eines Investors.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich sind alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen dazu verpflichtet, dem Kunden rechtzeitig und verständlich alle nötigen Informationen bereit zu stellen, damit dieser sich angemessen über die Art und die Risiken der Anlage informieren und auf dieser Grundlage seine Anlageentscheidungen treffen kann.

Üblicherweise sollen sich die Informationen auf die folgenden Gesichtspunkte beziehen:


  • Wertpapierdienstleistungsunternehmen und die angebotenen Dienstleistungen

  • Arten der Finanzinstrumente und vorgeschlagene Anlagestrategien inklusive aller Risiken

  • Ausführungsplätze

  • Kosten und Nebenkosten


Weiterhin haben zusätzliche Informationen wie eine eventuelle Limitierung der Aufträge oder Mindest-Ordergrößen etc. zu erfolgen. Diese Anleger-Informationspflicht wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.

 
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