Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst all die Wertgegenstände in einem Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Unternehmen im laufenden Geschäftsbetrieb zu dienen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die gesetzliche Grundlage ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Demnach gliedert sich das Anlagevermögen in


  • immaterielle Vermögensgegenstände

  • Sachanlagen

  • Finanzanlagen


Zum Anlagevermögen zählen somit beispielsweise Maschinen, Büroausstattung, Immobilien etc., d. h. alles, was langfristig an das Unternehmen gebunden ist und nicht in kurzer Zeit in Liquidität (Geld) umgewandelt werden kann. Aber nicht nur materielle Güter sondern auch Lizenzen, Patente und langfristige Geldanlagen sind dem Anlagevermögen zuzuordnen.

In der Bilanz steht das Anlagevermögen auf der Aktivseite (links). Alle Teile des Anlagevermögens müssen in der Bilanz ausgewiesen sein. Nicht dazu zählen selbst geschaffene, immaterielle Güter wie eigens entwickelte Software, welche im Unternehmen eingesetzt wird. Gegenstände, die sich auf die Dauer abnutzen, müssen planmäßig abgeschrieben werden.

Bei nicht abnutzbaren Gegenständen wie Grundstücke findet keine planmäßige Abschreibung statt. Diese werden in den außerplanmäßigen Abschreibungen berücksichtigt. Grund für die Abschreibungen ist, dass sich Gegenstände des Anlagervermögens mit der Zeit abnutzen und in der Bilanz nur der reelle Wert angegeben werden soll.

 
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