Anlagebuch
Der Begriff „Anlagebuch“ stammt aus der Rechnungslegung. Es ist ein Instrument der Buchführung eines Unternehmens, speziell Banken, um Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach ihrem Anlagezweck und ihren Bewertungsregeln zu unterscheiden.
Grundsätzlich werden im Anlagebuch alle Finanzinstrumente aufgelistet, die bis zur Fälligkeit bzw. zu längeren Anlagezwecken gehalten werden. Die Werte werden hier mit den Anschaffungskosten bzw. nach dem Niederstwertprinzip angesetzt.