Ankergeld

Das Ankergeld ist in seiner Begrifflichkeit in zwei Kategorien einzuordnen. Zum Einen wird es in der Schiff- bzw. Seefahrt und zum Anderen in Bezug auf eine Münzbezeichnung verwendet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Ankergeld in der Schifffahrt


Hier bezeichnet das Ankergeld eine Abgabe ausländischer Seefahrer in Bargeld. Es war für die Genehmigung zu entrichten, an einem fremden Hafen anlegen zu dürfen. Allerdings sollte es nicht mit dem Hafengeld verwechselt werden, denn das Ankergeld floss der Staatskasse zu. Beim Hafengeld hingegen ging der Betrag direkt an die Hafenbehörde. Das Ankergeld wurde also sozusagen als Eintrittsgebühr für das Betreten eines fremden Landes gesehen.

Das Ankergeld in Bezug auf die Münzbezeichnung


Das Ankergeld war eine umgangssprachliche Bezeichnung für Dollarstücke der britischen Kolonie Mauritius, die in den Jahren 1820 und 1821 geprägt wurden. Auf allen 1/2-, ¼-, 1/8- und 1/6- Dollarstücken war eine Darstellung eines Ankers unter britischen Krone eingeprägt.

 
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