Anfangsmarge

Die Anfangsmarge stellt im Future-Geschäft (unbedingtes Termingeschäft) eine Sicherheitsstellung in Geld oder Wertpapieren dar. Sowohl Käufer als auch Verkäufer eines Futures sind dazu verpflichtet, eine gewisse Sicherheitsleitung zu erbringen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Anfangsmarge ist also eine erforderliche Einschusszahlung, die beide Seiten bei Vertragsabschluss bei der Bank bzw. Clearing-Stelle hinterlegen müssen. Sie dient vor allem dazu, die Erfüllung der Kontraktverpflichtungen (Kontrakt = Vertrag) beider Parteien zu gewährleisten. Die Höhe der Sicherheit wird anfangs von der EUREX (elektronisches Handelssystem) festgelegt und dann börsentäglich auf Grund der Differenz zwischen dem vereinbarten Future-Preis und dem aktuellen Kassakurs neu berechnet (= Änderungsmarge).

 
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