Anfangskapital

Der Begriff „Anfangskapital“ beschreibt im Allgemeinen die finanzielle Voraussetzung einer Person oder eines Unternehmens, um eine bestimmte Handlung durch führen zu können.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Anfangskapital eines Kreditinstitutes ist in der Europäischen Union (EU) der Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde, um eine Zulassung zu erhalten. Laut Artikel 9 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments muss dieses mindestens 5 Millionen € betragen. Unter bestimmten in der Richtlinie aufgeführten Voraussetzungen kann aber auch ein geringeres Anfangskapital ausreichen.


  • Zinsberechnung: Bei Anlagen einer Person bezeichnet das Anfangskapital den finanziellen Aufwand, auf dessen Grundlage die Zinsberechnung erfolgt.

  • Unternehmensgründung Bei der Gründung von Unternehmen ist in der Regel je nach Art ein gewisses Anfangskapital Voraussetzung, um als solches handlungsfähig zu werden. Oft wird es auch „Startkapital“ genannt.

 
  • WhatsApp