Anfangskapital

Der Begriff „Anfangskapital“ beschreibt im Allgemeinen die finanzielle Voraussetzung einer Person oder eines Unternehmens, um eine bestimmte Handlung durch führen zu können.

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Das Anfangskapital eines Kreditinstitutes ist in der Europäischen Union (EU) der Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde, um eine Zulassung zu erhalten. Laut Artikel 9 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments muss dieses mindestens 5 Millionen € betragen. Unter bestimmten in der Richtlinie aufgeführten Voraussetzungen kann aber auch ein geringeres Anfangskapital ausreichen.


  • Zinsberechnung: Bei Anlagen einer Person bezeichnet das Anfangskapital den finanziellen Aufwand, auf dessen Grundlage die Zinsberechnung erfolgt.

  • Unternehmensgründung Bei der Gründung von Unternehmen ist in der Regel je nach Art ein gewisses Anfangskapital Voraussetzung, um als solches handlungsfähig zu werden. Oft wird es auch „Startkapital“ genannt.

 
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