Das Anfangskapital eines Kreditinstitutes ist in der Europäischen Union (EU) der Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde, um eine Zulassung zu erhalten. Laut Artikel 9 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments muss dieses mindestens 5 Millionen € betragen. Unter bestimmten in der Richtlinie aufgeführten Voraussetzungen kann aber auch ein geringeres Anfangskapital ausreichen.
- Zinsberechnung: Bei Anlagen einer Person bezeichnet das Anfangskapital den finanziellen Aufwand, auf dessen Grundlage die Zinsberechnung erfolgt.
- Unternehmensgründung Bei der Gründung von Unternehmen ist in der Regel je nach Art ein gewisses Anfangskapital Voraussetzung, um als solches handlungsfähig zu werden. Oft wird es auch „Startkapital“ genannt.