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Amtsprüfung

Eine Amtsprüfung wird von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden durchgeführt und kommt in der Regel bei Verdachtsfällen zum Einsatz.

Mit Hilfe dieses Instruments wird die Rechnungslegung einer Bank durch beamtete Wirtschaftsprüfer kontrolliert und Verdachtsfällen nachgegangen. Grundsätzlich sollten die zuständigen Wirtschaftsprüfer auch der entsprechenden Aufsichtsbehörde angehören.

Amtsprüfungen sind mittlerweile in vielen Staaten Normalität geworden. In Deutschland könne diese allerdings nicht durchgeführt werden, da es hier noch keine beamteten Wirtschaftsprüfer gibt.

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