American Express Business Gold Card

Die American Express Business Gold Card ist eine der exklusivsten Kreditkarten der American Express Services Europe Limited und als Kreditkarte für Mittelständler vorgesehen. Die American Express Business Gold Card kann unter gewissen Vorraussetzungen problemlos (auch online) beantragt werden. Mit einer neu beantragten American Express Kreditkarte kann man auch kontaktlos bezahlen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Voraussetzungen für eine American Express Business Gold Card

    • Bruttojahreseinkommen (Summe der Jahreseinnahmen vor Steuern) über 40.000 Euro

    • Unternehmenshauptsitz in Deutschland

    • Unternehmen mit deutscher Bankverbindung

    • Unternehmen besteht seit mehr als ein Jahr

Für 140 Euro im Jahr (Stand April 2016) erhält der Antragsteller eine goldene Kreditkarte und optional zusätzlich neun Zusatzkarten mit zahlreichen Features. Dazu gehören vor allem Versicherungsleistungen einschließlich der folgenden:

    • Auslandsreise-Krankenversicherung

    • Mietwagen-Diebstahl- und Kaskoversicherung

    • Verkehrsmittel-Unfallversicherung

    • Reisekomfort-Versicherung bei Flug-/Gepäckverspätung

Zusätzlich zu den Leistungen der American Express Gold Business Card erhält der Antragsteller einen attraktiven Neukundenbonus. Ein Ausgabenlimit sucht man bei der American Express Gold Card vergeblich, denn der Karteninhaber kann die Kreditkarte im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten uneingeschränkt nutzen. Zudem besteht ein 20-tägiges Zahlungsziel, d. h. der Rechnungsbetrag muss erst spätestens nach 20 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen werden.

Bonusprogramm Membership Rewards® Classic

In die goldene Kreditkarte integriert ist das Bonusprogramm Membership Rewards® Classic, bei dem der Kreditkarteninhaber pro Euro einen Punkt erhält und alle seinen gesammelten Punkte in Prämien eintauschen kann. Hierbei handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der bereits durch American Express pauschal versteuert wird. Eine zusätzliche Versteuerung im Rahmen der Einkommensteuererklärung bzw. der Lohnsteuervoranmeldung durch den Arbeitgeber ist nicht mehr notwendig.

 
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