Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
Die gesetzliche Grundlage für solche Verträge ist das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) vom 26. Juni 2001. Bei staatlich geförderten Altersvorsorgen wie die Riester-Rente ist es Voraussetzung, zertifizierte Verträge abzuschließen, da man sonst nicht förderfähig ist. Zu den Zertifizierungsvoraussetzungen gehören neben den oben genannten
- mindestens die eingezahlten Beiträge müssen dem Kunden zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen
- Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf mindestens 5 Jahre
- Bereitstellung gewisser Informationen durch den Anbieter (z. B. Verwaltungskosten etc.)
- Möglichkeit, den Vertrag vierteljährlich zu kündigen oder ruhen lassen zu können
- die Beiträge müssen laufend erbracht werden
Werden diese Voraussetzungen von den Versicherungsunternehmen erfüllt, so dürfen sie nach dem AltZertG zertifizierte Verträge verkaufen. Die Zertifizierungsstelle ist hierbei die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.