Alternativwährung

Der Begriff „Alternativwährung“ ist ein Synonym zur „Nebenwährung“ einer Volkswirtschaft. Damit meint man eine Währung, die innerhalb eines Währungsgebietes im verstärkten Maße auftritt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Dabei kann die ausländische Währung entweder neben der gesetzlichen Währung als Zwischentauschmittel dienen oder verstärkt als Recheneinheit genutzt werden.

Eine solche Alternativwährung wird oft dann gebraucht bzw. in Anspruch genommen, wenn gegenüber dem eigenen Geld enormes Misstrauen besteht. Aber auch in Grenzregionen ist sie üblich, da hier häufig der Handels- und Dienstleistungssektor zweier Währungsgebiete ineinander übergreifen und verschmelzen.

 
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