Allfinanzaufsicht
Die Allfinanzaufsicht wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verkörpert und bildet die Einheit aus den Aufsichten für das Versicherung-, Banken- und Wertpapierwesen.
Die Rechtsgrundlage zur Errichtung einer Allfinanzaufsicht ist das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) erlassen am 22. April 2002. Seit dem 1. November 2007 gibt es allerdings eine neue gültige Fassung. Ihren Ursprung findet die Allfinanzaufsicht (BaFin) im Vorhaben der Bundesregierung, eine neue staatliche Aufsicht zu schaffen, die den gesamten Finanzmarkt umfasst und überwacht. Die Regierung war der Auffassung, dass durch die ständigen Veränderungen in der Finanzwelt auch die bisher bestehenden Aufsichtsorgane eine entsprechende Anpassung benötigen. Umgesetzt wurde dies durch die Errichtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 1. Mai 2002 und der damit verbundenen Abschaffung der einzelnen Organe.
Da sich die drei Sektionen Versicherungen, Banken und Wertpapierunternehmen im Laufe der Zeit dahin entwickelt haben, dass sie am selben Markt konkurrieren und über identische Vertriebswege auf ein und dieselbe Zielgruppe gerichtet sind, war es nicht mehr von Nöten, die Aufsichtsbehörden zu teilen, sondern diese einfach in eine „Allfinanzaufsicht“ zusammen zu führen. Allerdings darf es innerhalb dieser Behörde nicht zu einer Vermischung der drei Säulen kommen, da die spezifischen operativen Aufgaben noch immer differenziert zu betrachten sind.
Das Ziel der Allfinanzaufsicht ist eine effektivere Aufsicht über den gesamten Finanzsektor und gleichzeitig ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis zu schaffen. Die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank soll konkretisiert werden. Auch außerhalb Deutschlands, d. h. im gesamten europäischen Sektor, spricht man davon, eine einheitliche Aufsichtsbehörde zu schaffen, um auch den länderübergreifenden Finanzmarkt besser und effizienter zu überwachen und einheitliche Richtlinien zu schaffen.