Aktuar

Ein Aktuar ist heutzutage ein wissenschaftlich ausgebildeter und speziell geprüfter Experte, der mit mathematischen Verfahrensweisen der Wahrscheinlichkeitstheorie und der Finanzmathematik Fragestellungen aus verschiedenen Bereichen wie Versicherungs- oder Bausparwesen etc. analysiert und dazu Lösungen entwickelt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Geschichte war ein Aktuar ein Gerichtsschreiber oder Protokollführer im älteren Prozessrecht. Auf Grund der Vielfältigkeit seines Aufgabengebietes können auch die Bereiche, in denen ein Aktuar tätig ist, vielseitig sein. In den folgenden Tätigkeitsfeldern kann ein Aktuar tätig sein:

– in verschiedenen Zweigen der Versicherungswirtschaft
– betrieblichen Altersversorgung
– Bausparwesen
– bei Rückversicherungsunternehmen
– in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
– in der Beratung
– in der Sozialversicherung
– in Aufsichtsbehörden und Ministerien
– in Lehre und Forschung

Je nachdem, in welchem Bereich man als Aktuar tätig ist, variieren auch die jeweiligen Aufgabenschwerpunkte.

Versicherungswirtschaft


  • Risikomodellierung

  • Produktentwicklung

  • Preisgestaltung

  • bilanzielle Bewertung der Versicherungsverpflichtungen

  • in der Lebensversicherung die Ermittlung der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

  • Steuerung der Kapitalanlagen


Betriebliche Altersvorsorge


  • Beratung bei Versorgungskonzepten

  • Bewertung von Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung

  • Berechnung von Pensions- und Deckungsrückstellungen nach handelsrechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften

  • aktuarielle Tätigkeiten für berufsständische Versorgungswerke sowie bei Pensionskassen und Pensionsfonds


Bausparwesen


  • Konstruktion der Bauspartarife

  • die regelmäßige Analyse des Bausparerverhaltens in bestehenden Bausparkollektiven

  • Durchführung aufwändiger Simulations- und Prognoseberechnungen im Zusammenhang mit dem Risikomanagement

  • Mitwirkung bei der Planung, Entscheidung und Durchführung geschäftspolitischer Maßnahmen


Rückversicherungsunternehmen


  • Aufgabenfelder vorrangig im Bereich der Erstversicherungswirtschaft


Wirtschaftsprüfungsgesellschaften


  • Wirkung im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen bei allen aktuariellen Fragestellungen

  • Einsatz bei Unternehmensbewertungen und Sonderprüfungen

  • Ansprechpartner der Mandanten u. A. bei der Anwendung deutscher und internationaler Rechnungsstandards


Beratung


  • unterstützen und beraten ihre Kunden (häufig Versicherungsunternehmen)

  • sind gutachterlich tätig

  • Erstellen von Analysen und Bewertungen (z. B. bei Unternehmenstransaktionen, bei der Übertragung von Versicherungsbeständen etc.)


Sozialversicherung


  • tätig in staatlichen Einrichtungen, Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung


Aufsichtsbehörden und Ministerien


  • wesentliche Prüfungs- und Kontrollaufgaben

  • Beschäftigung bei Ministerialbehörden mit kapitalgedeckter und betrieblicher Altersversorgung

  • in der Finanzverwaltung bei Steuerprüfungen eingesetzt


Lehre und Forschung


  • Entwicklung von Modellen zur Beschreibung des Versicherungswesens

  • Erfassung und Erfassung wesentlicher demografischer, soziologischer und monetärer Veränderungen von Volkswirtschaften und speziellen Kollektiven

 
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