Aktienzusammenlegung

Eine Aktienzusammenlegung wird auch Nennwerterhöhung genannt. Im Englischen spricht man von einem „Reverse Split“ oder „Stock Splitdown“. Sie bezeichnet die Maßnahme einer Aktiengesellschaft, die Anzahl ihrer bestehenden Aktien zu verringern. Im gleichen Atemzug erhöht sich der Wert einer einzelnen Aktie – der Börsenkurs steigt. Am Gesamtwert der Aktiengesellschaft ändert sich nichts. Das Gegenteil dieser Maßnahme bezeichnet man als Aktiensplit.

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Sachbezugskarte
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Wann ist eine Aktienzusammenlegung sinnvoll?

Eine Aktienzusammenlegung kann lediglich in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beschlossen werden. Aktien werden zusammengelegt, wenn der Börsenkurs einer Aktie zu niedrig ist. Ein Reverse Split wird auch gemacht, wenn verschiedene Aktien zu einer Aktienkategorie zusammengefasst werden sollen.

Nennbetragsaktien werden durch Aktien mit einem höheren Nennwert ersetzt, die Wertpapierkennnummer (WKN) bzw. die International Securities Identification Number (ISIN) bleibt gleich. Handelt es sich um Stückaktien, muss die Aktiengesellschaft lediglich ihre Satzung anpassen und die neuen Aktien der Aktionäre anpassen (verringern).

 
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