Generell differenziert man zwischen regionalen und überregionalen Aktienclubs, die sich vor allem durch ihre Mitgliederzahl unterscheiden. Gründe für den Beitritt in einen solchen Aktienclub sind unterschiedlicher Natur. Dazu gehören beispielsweise:
- Ziel der Risikostreuung
- Erreichen der Mindestanlagesumme
- Gebührenoptimierung
- Wissens- und Erfahrungsaustausch
usw.
Aktienclubs treten in der Regel direkt als eingetragener Verein (e.V.) oder Gesellschaft (vor allem Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR) auf, sind aber nicht als Finanzdienstleister zu verstehen. Zweck ist nicht das Einzahlen von Geld mit der Hoffnung auf Wertzuwachs, sondern neben der Geldanlage auch die aktive Beteiligung an den Anlageentscheidungen und -strategien.
Dachverband der deutschen Aktienclubs ist die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW). Den Angaben des Spitzenverbandes zu Folge wurde der erste deutsche Investmentclub im Jahre 1898 gegründet. Heute bestehen mehrere tausend Investmentclubs in Deutschland. Genaue Aufsichtsregelungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden noch erarbeitet. Gesetzliche Vorschriften in dem Sinne gibt es daher noch nicht. Generell gilt aber, dass bis zu einer Grenze von 50 Gesellschaftern und 500.000 Euro Gesellschaftskapital keine Aufsichtspflicht besteht.
Beispiele Aktienclubs in Deutschland:
- Niedersächsischer Aktienclub NDAC invest
- Itzehoer Aktien Club GbR
- Alpha Star Aktienclub GbR
usw.