Aktienbörse

Der Begriff „Aktienbörse“ wird oftmals synonym für „Börse“ verwendet, d. h. es meint eine öffentlich-rechtliche Anstalt zur Regelung und Überwachung multilateraler Systeme, „(…) welche die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Wirtschaftsgütern und Rechten innerhalb des Systems nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringen oder das Zusammenbringen fördern, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Handelsobjekte führt“. Rechtliche Grundlage bildet das Börsengesetz (BörsG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im engeren Sinne handelt es sich bei Aktienbörsen um Wertpapierbörsen gemäß BörsG, an denen Wertpapiere sowie sich darauf beziehende Derivate im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gehandelt werden. Teilweise können auch andere Finanzinstrumenten sowie Edelmetalle an solchen Aktienbörsen gehandelt werden.

Die Errichtung einer Aktienbörse bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Börsenaufsichtsbehörde (zuständige oberste Landesbehörde), der ein schriftlicher Antrag auf Erlaubniserteilung vorausgeht. Der Antragsteller ist zugleich Träger der Börse, der wiederum zur Errichtung und zum Betrieb der Aktienbörse berechtigt und verpflichtet ist. Er ist verpflichtet, auf Anordnung der Geschäftsführung der Börse folgende zur Durchführung und Fortentwicklung der Aktienbörse notwendigen Mittel bereitzustellen:

•    finanzielle Mittel
•    personelle Mittel
•    sachliche Mittel

Jede Aktienbörse besteht aus einem Börsenrat sowie der Börsengeschäftsführung. Zudem gibt es eine Börsenordnung, die besonders bei Aktienbörsen Bestimmungen enthalten muss über …

… Geschäftszweig der Börse
… Organisation der Börse
… Handelsarten
… Veröffentlichung der Preise und Kurse sowie der ihnen zugrunde liegenden Umsätze
… Entgeltordnung für die Tätigkeit der Skontroführer
… Bedeutung der Kurszusätze und -hinweise
… Sicherstellung der Börsengeschäftsabwicklung und die zur Verfügung stehenden Abwicklungssysteme.

 
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