Aktien Empfehlungen

Aktien Empfehlungen als solche stellen Vorschläge für mögliche Investitionsziele dar. Sie werden üblicherweise von einer mit dieser Materie betrauten Person (z. B. Anlageberater einer Bank) abgegeben.

Gemäß Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz, kurz WpHG) stellt „(…) die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung)“ eine Wertpapierdienstleistung dar.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bevor aber eine entsprechende Aktien Empfehlung abgegeben werden darf, hat der Berater entsprechende Informationen über den Investor einzuholen.
Dazu gehören Fakten über …

… Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen
… Anlageziele
… finanzielle Verhältnisse

Welche Empfehlung letztlich abgegeben wird, orientiert sich daran, ob …

… die Empfehlung den Anlagezielen entspricht,
… die hieraus erwachsenden Anlagerisiken für den Kunden finanziell tragbar sind und
… der mit den Kenntnissen und Erfahrungen die Anlagerisiken verstanden werden können.

Werden diese Informationen nicht zusammengeführt bzw. können die Fakten nicht erlangt werden, darf keine Empfehlung abgegeben werden.

Aktien Empfehlungen basieren also in der Regel sowohl auf den persönlichen Erfahrungen und Zielen des Investors als auch auf den Entwicklungen der zu empfehlenden Finanztitel. Allein auf einem einzigen Fakt oder einer einzigen öffentlichen Meldung sollten also keine Anlageentscheidungen getroffen werden. Besonders sind Insidergeschäfte verboten und können geahndet werden.

 
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