Ärariengeld
Der Begriff „Ärariengeld“ stammt aus der Geschichte, speziell um die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618 bis 1648), und gehörte zu einer Art Sonderabgabe, d.h. für die Bürger konnte es als spezielle Steuer angesehen werden.
Nach 1648 beschlossen die Hoheiten, eine Sonderabgabe einzuführen, die die herrschaftlichen Kassen nach dem Krieg wieder auffüllen sollte. Gegenstand waren hauptsächlich Handänderungen beim Grundbesitz und Betriebsvermögen.
Das Geld wurde in bar entrichtet und hielt sich vor allem in den Territorialstaaten weit bis ins 19. Jahrhundert.