Accrual-Prinzip

Das Accrual-Prinzip legt das Hauptaugenmerk auf die kaufmännische Rechnungsführung und ist Basis für betriebliche Fragestellungen und die betriebswirtschaftliche Steuerung der Verwaltungs- und Produktionstätigkeit, d.h. das Rechnungswesen wird auf dieses Prinzip ausgerichtet. Dabei handelt es sich grundsätzlich um die periodengerechte Erfassung von Zinserträgen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Beim Accrual-Prinzip werden Zinserträge bzw. alle Wertzuflüsse periodengerecht erfasst. Im Mittelpunkt steht also eine zeitliche Abgrenzung dieser Werte, d.h. die Erträge werden fortlaufend und kontinuierlich über die gesamte (Zins)Periode verteilt. Das Ziel ist vor Allem, die Zinserträge nicht nur dann zu erfassen, wenn sie dem Inhaber tatsächlich zufließen, sondern dass sie so verbucht werden, wie sie dem Inhaber wertmäßig zufließen. Wichtig sind dabei die Aktivierung der Investitionen und deren Abschreibung nach dem Verbrauch bzw. der Wertminderung.

Allerdings gehört nicht nur die Ausrichtung des Accrual-Prinzips auf die Buchführung und die Rechnungslegung, sondern auch auf die Budgetierung dazu. Hierbei spricht man im Rahmen der OECD vom „Full Accrual Accounting and Budgeting“ (FAAB). Zudem wendet die Zentralbank das Accrual-Prinzip auch bei der Erfassung der Zinsen als Vermögenseinkommen in der Leistungsbilanz an.

Im deutschen Meldesystem ist allerdings die Anwendung des Prinzips schwierig. Die Zinserträge müssen hier geschätzt werden. Diese Schätzung wiederum soll auf Grundlage geeigneter Referenzzinssätze erfolgen, die auf die Vermögensbestände gerechnet werden.

Das Prinzip wirkt ergänzend zum Cash-Prinzip, da der Bund ein Rechnungswesen benötigt, welches sowohl den Mittelzufluss als auch die Erfolgssicht erfasst und darstellt.

 
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