Abzugsgeld
Das Abzugsgeld wird in der Regel auch als „Abschoss“ bezeichnet und definiert eine in der Historie zu entrichtende Abgabe von Bürgern, die aus verschiedenen Gründen für immer aus dem Verband einer Stadt, Gemeinde oder der gesamten Herrschaft (ins Ausland) wegzogen. Zu unterscheiden sind beim Abzugsgeld vier Bereiche, in denen dieses gezahlt wurde.
Die erste Art findet ihren Ursprung in der früheren Leibeigenschaft. Alle Auswanderer waren dazu verpflichtet, auf ihr mitgeführtes Vermögen (dabei wurden Sachgegenstände in Geld umgerechnet) eine bestimmte Summe zu zahlen. Hier wurde es meist auch als Abfahrtsgeld oder Nachsteuer bezeichnet.
Ein zweiter Bereich, in dem dieses Geld gezahlt werden musste, war im Erbfall oder bei einer Schenkung. War man mit Vermögen beerbt worden, so hatte man eine sogenannte Erbschaftssteuer zu zahlen, die auch heute noch zu entrichten ist. Auch bei Schenkungen wurde auf diese, wenn sie ins Ausland ging, eine Summe berechnet.
Die dritte Form zur Zahlung von Abzugsgeldern fand im Bereich der Hochzeiten Anwendung. Junge Menschen, die sich außerhalb (der Stadt, Gemeinde ...) verehelichten und somit in das dort befindliche Besitztum einheirateten, mussten ebenfalls einen Abzug zahlen.
Die letzte Art war keine Abgabe, sondern eine Zuwendung. Sie wurde Soldaten gewährt, die aus ihrem Dienst ausschieden. Hier war die geläufige Bezeichnung Marschgeld.
Das Abzugsgeld als solches wurde im Jahre 1815 durch die Bundesakte aufgehoben. 1817 wurde die Beendigung der Abgabe letztendlich rechtskräftig. Allerdings galt dies nur für das Inland, d.h. bei Umzügen o. Ä. in andere Städte oder Gemeinden etc. Die Verhandlungen mit Drittstaaten über die Aufhebung, falls nötig, wurden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begonnen und einige Verträge wurden geschlossen.