Abzinsungspapier

Ein Abzinsungspapier gehört zu der Riege der Wertpapiere, speziell den festverzinslichen Urkunden. Gekennzeichnet ist es dadurch, dass sein Erwerbskurs unter dem eigentlichen Nennwert liegt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein typisches Merkmal von Abzinsungspapieren ist, dass diese nicht mit Zinsscheinen ausgestattet sind. Da hier keine laufende Zinszahlung statt findet, muss auch der Anleger keine Kupons einreichen, um seine Zinsen zu erhalten. Bei diesen Papieren (z.B. Zero Bonds) wird der Nennwert um die für die Laufzeit gültigen Zinsen vermindert (Disagio = Abschlag) und stellt im Ergebnis den Kaufkurs der Urkunde dar. Bei Fälligkeit, d.h. im Tilgungszeitpunkt, erhält der Anleger 100 % zurück, d.h. den kompletten Nennwert einschließlich der Zinsen. Je nach Laufzeit, Bonität des Emittenten (Schuldner) und Kapitalmarktzinsniveau kann der Kaufkurs deutlich unter dem Nennwert liegen. Meistens gilt: Je länger die Laufzeit, umso größer die Differenz zwischen Erwerbspreis und Rückzahlungskurs.

Empfehlenswert sind Abzinsungspapiere vor allem für konservativ eingestellte Anleger, da hier geringe Risiken bestehen. Außerdem sind sie sehr vorteilhaft für alle, deren Freistellungauftrag zum Zeitpunkt des Erwerbs zwar ausgeschöpft ist, im Jahr der Fälligkeit aber wieder zur Verfügung steht. Da die Zinsen erst am Ende der Laufzeit gezahlt werden, werden diese auch erst in diesem Jahr als Zinsertrag angerechnet. Verkauft man Abzinsungspapiere innerhalb der Frist, dann wird die Differenz zwischen Erwerbskurs und Verkaufskurs in Zinsertrag und Wertsteigerung aufgeteilt.

 
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