Die Abwicklung kann sowohl auf den Tag des Abschlusses (Handelstag) als auch auf einen späteren Zeitpunkt fallen. In der Regel liegt er zwei Tage hinter dem Handelstag, also t + 2. Aber auch ein größerer Zeitabstand ist möglich.
Beispiel: Im Wertpapierhandel gibt es z.B. bei einigen Geschäften Stückzinsen, die berechnet werden müssen. Fällt beispielsweise der Handelstag auf den 04.06.20.. (Dienstag), dann ist der Abwicklungstag immer 2 Börsentage später, also der 05.06.20.. (Donnerstag). Liegt das Wochenende dazwischen, dann werden Sonnabend und Sonntag nicht als Börsentage gezählt. Man beginnt also erst wieder bei Montag.