Abwichsgeld
Das Abwichsgeld hat Synonyme wie „Anerbgeld“ oder „Astantengeld“ und galt als frühere Abgabe bzw. Abstandszahlung an einen zurücktretenden bäuerlichen Alleinerben, d.h. er nimmt das Erbe nicht an.
Dieser Alleinerbe wurde damals Anerbe genannt. Er war in der Regel der älteste Sohn und auf ihn gingen das ungeteilte Erbe und der Hof über. Durch das Abwichsgeld verzichtete der Anerbe darauf. In welcher Höhe es gezahlt wurde, wurde in Streitfällen durch das Anerbgericht entschieden.