Abwehrmaßnahme

Die Abwehrmaßnahme (engl.: opt out) bezogen auf die Finanzwelt, speziell bei Übernahme-Angeboten, bezeichnet eine Gegenwehr der zu übernehmenden Gesellschaft (Zielgesellschaft), ein entsprechendes Angebot für die Übernahme und dessen Erfolg zu verhindern.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Solch ein Übernahmeangebot wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besonders geprüft, da hier in der Regel auch die Rechte der Aktionäre, Banken und der anderen Marktteilnehmer berührt werden. Voraussetzung ist eine Übereinstimmung mit den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).

 
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