Grundsätzlich wird zwischen zwei Abschreibungsmethoden unterschieden: die lineare und degressive (auch: geometrisch-degressive) Absetzung.
1. Lineare Abschreibung
Hier wird entweder ein bestimmter Prozentsatz abhängig von der Nutzungsdauer der Güter berechnet
AfA-Satz = 100% ÷ Nutzungsdauer oder die Anschaffungskosten auf die jeweiligen Jahre gleichmäßig verteilt
AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer
In beiden Fällen ist der Abschreibungsbetrag stets gleichbleibend (linear). Abgeschrieben wird anfänglich von den Anschaffungskosten und in den darauf folgenden Jahren vom Restbuchwert, bis dieser am Ende Null ergibt. Die Vorteile dieser Methode sind
… die einfache Handhabung
… leicht kalkulierbaren Preise
… Anwendungsmöglichkeit auf sowohl bewegliche als auch unbewegliche Wirtschaftsgüter des Unternehmens.
Allerdings ist ein Nachteil, dass in der Anfangsphase relativ geringe Abschreibungsbeträge vorherrschen.
2. Geometrisch-degressive Abschreibung
Bei dieser Methode wird ebenfalls ein bestimmter Prozentsatz errechnet, der allerdings maximal das dreifache des linearen Satzes (100% ÷ Nutzungsdauer) betragen und 30% nicht übersteigen darf. Abgeschrieben wird auch hier anfangs auf die Anschaffungskosten und in den darauf folgenden Jahren auf den Restbuchwert. Der Prozentsatz bleibt dabei jedes Jahr gleich und die Abschreibungsbeträge fallen. Im Gegensatz zur linearen Absetzung hat man bei dieser Methode relativ hohe Abschreibungsbeträge in der Anfangsphase. Um den Restbuchwert auf Null zu stellen, ist der Wechsel in die lineare Methode erlaubt. Effektiv wäre das in dem Jahr, in dem der degressive Satz geringer als der lineare ist. Vorteil der degressiven Absetzung ist die realere Widerspiegelung der Wertminderung der Wirtschaftsgüter in der Bilanz des Unternehmens. Zum Nachteil werden die komplizierte Berechnung und Anwendung auf nur bewegliche Wirtschaftsgüter.
Hinweis: Zum 1. Januar 2008 wurde die degressive Abschreibungsmethode aus dem Gesetz gestrichen.