A) Lineare Abschreibung
Bei dieser Methode ist der jeweils berechnete Abschreibungsbetrag stets gleich (linear). Anfangs wird von den Anschaffungskosten und in den folgenden Jahren vom Restbuchwert (Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung) abgeschrieben bis letztendlich ein Ergebnis von Null ermittelt ist. Das bedeutet, dass der Bewertungsgegenstand voll abgeschrieben ist und nun ein neuer angeschafft werden kann/ sollte.
Grundsätzlich gibt es die folgenden zwei Vorgehensweisen:
1. Berechnung eines bestimmten Prozentsatzes in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer
AfA-Satz = 100% ÷ Nutzungsdauer
2. Gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten auf die jeweiligen Jahre
AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer
Zu den Vorteilen der linearen Abschreibung zählen beispielsweise:
• einfache Handhabung
• leicht kalkulierbare Preise
• Anwendung sowohl auf bewegliche (Kfz) als auch unbewegliche Wirtschaftsgüter (Gebäude)
B) Geometrisch-degressive Abschreibung
Bei dieser AfA-Methode hat der Unternehmer ebenfalls einen bestimmten Prozentsatz zu ermitteln. Dieser darf aber maximal das dreifache des üblichen linearen Satzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen. Die Abschreibung selbst erfolgt ebenfalls anfänglich auf Grundlage der Anschaffungskosten und in den Folgejahren auf den Restbuchwert. Während die Abschreibungsbeträge jährlich fallen (da sich der Restbuchwert mindert), bleiben die Prozentsätze stets gleich.
Der große Vorteil der geometrisch-degressiven Abschreibung ist die reale Widerspiegelung der Wertminderung der Güter. Allerdings wird die eher komplizierte Berechnung zu einem Nachteil.
Hinweis: Zum 1. Januar 2008 wurde die degressive Abschreibungsmethode aus dem Gesetz gestrichen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets‚ Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung vom 21. Dezember 2008 wurde dieser aber für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt.